Die freiwillige Versteigerung - der schnelle und einfache Weg zum höchsten Verkaufserlös!

 

Die freiwillige Versteigerung bietet Immobilienbesitzern die Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit den bestmöglichen Kaufpreis für ihr Objekt zu erzielen. In anderen Ländern, vor allem in den USA, ist die freiwillige Versteigerung eines der gängigsten und erfolgreichsten Verfahren zum Verkauf und Kauf von Immobilien. In Deutschland ist die freiwillige Versteigerung von Immobilien nur wenigen Auktionatoren gestattet, denen aufgrund besonderer Fachkompetenz bei der Immobilienbewertung, hoher Zuverlässigkeit und einem einwandfreien Ruf eine spezielle Erlaubnis erteilt worden ist. Hierzu gehören wir, die Tittgen Consulting GmbH & Co. KG: Bereits seit 2001 besitzt unser Geschäftsführer Willi Stoelk die grundlegende Versteigerungserlaubnis. Im Jahr 2017 haben wir die freiwillige Versteigerung von Immobilien in das feste Angebotsportfolio der Tittgen Consulting GmbH & Co. KG aufgenommen.

Von den Vorteilen der freiwilligen Versteigerung profitiert der Verkäufer wie auch der Käufer: Der Verkäufer kann den bestmöglichen Preis für seine Immobilie erzielen, während der Käufer seine individuelle Investitionsbereitschaft selbst bestimmt. Auch der Faktor Zeit stellt sich bei der freiwilligen Versteigerung äußerst positiv dar: Das freiwillige Versteigerungsverfahren verläuft innerhalb eines festen Zeitrahmens, dem Verkäufer und Käufer ihre weitere Planung exakt anpassen können. Des Weiteren legt der Verkäufer die vertraglichen Bedingungen des Verkaufs bereits im Vorfeld klar fest, so dass der Käufer sich schon vor dem Erwerb hiermit vertraut machen kann. Die bei einem regulären Verkauf zeitliche Ungewissheit sowie etwaige aufwändige Nachverhandlungen aufgrund unterschiedlicher Vertragsvorstellungen entfallen vollständig.

Das Verfahren der freiwilligen Versteigerung ist nicht an bestimmte Immobilienarten gebunden, sondern für jedes Objekt anwendbar – z. B. also für das private Wohnhaus oder das Baugrundstück ebenso wie für die Hotelanlage. Im Hinblick auf den zu erzielenden Erlös ist die freiwillige Versteigerung bei stark nachgefragten oder von der Zwangsverwertung bedrohten Immobilien für den Verkäufer besonders vorteilhaft. Auch richtet sich diese Art des Immobilienverkaufs nicht an einen speziellen Käufer- und Verkäuferkreis, sondern ist für jedermann gleichermaßen geeignet. Privatpersonen können im Wege einer freiwilligen Versteigerung ebenso Immobilien erwerben und veräußern wie z. B. Gesellschaften, Banken, Versicherungen oder Nachlassverwalter.

Wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie im Rahmen einer freiwilligen Versteigerung entscheiden, erstellen wir zunächst ein Wertgutachten für Ihr Objekt. Auf diese Weise erhalten Sie einen konkreten Ausgangspunkt für die Gestaltung des von Ihnen nach Ihrem freien Ermessen festzulegenden Mindestgebotes. Das Gutachten fertigen wir den nach im Baugesetzbuch gesetzlich festgelegten Regeln, wobei wir abhängig von der Art der Immobilie das Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren anwenden: 

    • ♦ Beim Vergleichswertverfahren, das sich für insbesondere für Wohnimmobilien eignet, wird der Wert anhand eines Vergleichs
         mit ähnlichen Objekten ermittelt.
    •  
    • ♦ Im Sachwertverfahren werden bei z. B. vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien die fiktiven Kosten zugrunde gelegt, die
        beim Neubau einer gleichwertigen Immobilie entstehen würden (unter Abzug der bisherigen Abnutzung).

    • ♦ Das Ertragswertverfahren fußt auf den Erträgen wirtschaftlich genutzter Immobilien wie Gewerbe- oder Mietobjekten.
         Herangezogen werden hier der Jahresertrag und der sogenannte Liegenschaftszins.

Abhängig von der Art der Immobilie können auch alle drei Verfahren genutzt werden; selbstverständlich wählen wir für Sie als Verkäufer die günstigste und zugleich im Hinblick auf den Verkaufswert am besten geeignete Variante aus. Die Erstellung des Wertgutachtens sichert Sie als Verkäufer wie auch den Käufer in Bezug auf den Wert der Immobilie zuverlässig ab.Wenn die Bewertung Ihrer Immobilie erfolgt ist, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die Versteigerungsbedingungen, die verbindlich für Verkäufer und Käufer gelten. Anschließend erstellen wir den Verfahrenszeitplan, mit dem eine klar definierte Zeitspanne für das Anbieten und Bewerben Ihrer Immobilie sowie der Versteigerungstermin festgelegt wird. Im Verlauf dieses Zeitfensters übernehmen wir die Vermarktung Ihrer Immobilie und führen Besichtigungen mit Interessenten durch, deren Bonität wir zur Sicherstellung der Ernsthaftigkeit von Geboten sorgfältig prüfen.Bei der Festlegung des Mindestgebotes haben Sie als Verkäufer völlig freie Hand. So können Sie Ihre Immobilie zu einem Preis verkaufen, der unabhängig vom ermittelten Wert Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht. Wenn Ihnen also beispielsweise daran gelegen ist, ein erhaltungswürdiges Liebhaberobjekt in gute Hände zu geben, ist es möglich, über die Höhe des Mindestgebotes das Ansprechen einer bestimmten Käuferklientel zu steuern.Nach dem Ablauf der festgelegten Angebotsdauer wird die Immobilie in dem hierfür bestimmten Termin versteigert, den wir für Sie vorbereiten und durchführen. Die Kaufinteressenten melden sich dabei unter Vorlage ihres Personalausweises zur Versteigerung an. Da in einem solchen Termin in der Regel mehrere Immobilien versteigert werden, wird Ihre Immobilie aufgerufen und von uns vorgestellt. Anschließend geben die Interessenten ihre Gebote per Handzeichen in den bei Beginn der Auktion von uns bekannt gegebenen Steigerungsraten ab. Das Höchstgebot ist erreicht, wenn nach dreimaligem Aufruf keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden. Sodann wird dem erfolgreichen Bieter mit den klassischen drei Hammerschlägen von uns als Auktionator der Zuschlag erteilt. Direkt nach der Versteigerung wird der Kaufvertrag notariell beurkundet. Die Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung erfolgt nach den von Ihnen vorab festgelegten Vertragsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


In den nachfolgenden   FAQ  erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten zur freiwilligen Versteigerung von Immobilien.

 


 

 

Für welche Immobilienarten und für welche Anbieter- und Interessentenkreise eignet sich die freiwillige Versteigerung?

 

An einer freiwilligen Versteigerung kann jede natürliche oder juristische Person – Privatleute also ebenso wie Firmen, Testamentsvollstrecker etc. – als Verkäufer oder Käufer teilnehmen. Die Art der Immobilie spielt dabei keine Rolle; Renditeobjekte können ebenso freiwillig versteigert werden wir private Wohnhäuser, Gewerbeimmobilien, Landwirtschaftsflächen und sonstiges. Aufgrund der im allgemein höheren zu erzielenden Kaufpreise eignet sich dieses Verfahren besonders für Objekte mit hoher Nachfrage sowie für Notverkäufe, selbstverständlich aber auch für alle anderen bebauten und unbebauten Immobilien.

 

Wie läuft die freiwillige Versteigerung ab?

 


Wir erstellen ein Wertgutachten für Ihre Immobilie und legen gemeinsam mit Ihnen den Zeitrahmen sowie einen Versteigerungstermin fest. Innerhalb des Zeitrahmens kümmern wir uns um die Vermarktung und führen Besichtigungen mit Interessenten durch. Der Zeitrahmen endet mit dem Versteigerungstermin, in dem die Interessenten ihre Gebote unter Beachtung des von Ihnen vorgegebenen Mindestgebotes abgeben. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, anschließend erfolgt die notarielle Beurkundung und die Eigentumsübertragung - und schon ist der Verkauf Ihrer Immobilie abgewickelt.

Warum ist mit einer freiwilligen Versteigerung die Veräußerung von Immobilien schneller und mit geringerem Aufwand möglich als bei einem regulären Verkauf?

Die freiwillige Versteigerung verläuft in einem genau festgelegten Zeitrahmen und endet zu einem konkreten Datum. Sie wissen als Verkäufer also von Anfang an genau, wann der Verkauf Ihrer Immobilie stattfinden wird, und können z. B. mit dem Verkaufserlös zu finanzierende Anschaffungen oder Ihren Umzug schon im Voraus sicher planen. Anders als bei einem regulären Verkauf sind Sie nicht auf unbestimmte Zeit auf die Reaktionen von Interessenten angewiesen und müssen sich nicht aktiv um die Vermarktung Ihres Objektes kümmern. Auch brauchen Sie sich nicht mit von Ihrer eigenen Vertragsgestaltung abweichenden Wünschen von Interessenten auseinandersetzen, an denen der Kauf möglicherweise sogar scheitert: Die von Ihnen von vornherein festgelegten Verkaufsbedingungen werden vom Käufer mit der Abgabe seines Gebotes akzeptiert, so dass langwierige Nachverhandlungen ausgeschlossen sind.

Welche Kosten entstehen bei einer freiwilligen Versteigerung?

 

Wie beim Immobilienkauf allgemein üblich trägt der Käufer die Kosten der Eigentumsübertragung (Notar- und Behördenkosten etc.); hinzu kommen die Grunderwerbssteuer sowie eine Versteigerungsprovision. Diese ist abhängig vom Kaufpreis.

Ist die freiwillige Versteigerung seriös?

 

Selbstverständlich handelt es sich bei der freiwilligen Versteigerung um eine seriöse Art des Immobilienverkaufs, die in Deutschland nur von fachlich und persönlich geeigneten Auktionatoren mit einer speziellen Erlaubnis durchgeführt werden darf. Die Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien wird bei jeder freiwilligen Versteigerung von der zuständigen Ordnungsbehörde sowie der Industrie- und Handelskammer überwacht.

Wie und wo wird die zu versteigernde Immobilie angeboten?

 

Wir bieten unsere Versteigerungsobjekte auf unserer Homepage sowie in Inseraten in regionalen und überregionalen Zeitungen an.

Wie kann ich als Kaufinteressent Näheres über die Immobilie erfahren oder sie besichtigen?

Indem Sie sich einfach unter den in den Inseraten und auf unserer Homepage angegebenen Kontaktdaten an uns wenden. Selbstverständlich können Sie als Kaufinteressent die Immobilie innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens genauso wie bei einem regulären Verkauf besichtigen. Wir lassen Ihnen gerne weitere Informationen zukommen und vereinbaren für Sie einen Besichtigungstermin mit dem Eigentümer.

 

Nutzen auch Sie die freiwillige Versteigerung als ideales Verfahren, um Ihre Immobilie rasch und mit geringem Aufwand zum bestmöglichen Preis zu veräußern – sprechen Sie uns an!
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