Auktionsablauf



Unsere Auktionen finden in der Regel vor Ort statt.

Objektunterlagen können zuvor in unserem Büro eingesehen oder abgefordert werden. Besichtigungstermine der einzelnen Objekte erfragen Sie bitte in unserem Büro.

Die Auktionen werden geleitet vom Auktionator Herrn Willy Stoelk, Hörnenweg 10, 47647 Kerken, Tel.: 02833-57 29 45

Die Auktionen sind öffentlich, der Zutritt ist ohne Einschränkung gewährleistet, das Hausrecht liegt bei dem Auktionator.

Das Objekt wird aufgerufen. Es werden zunächst die objektspezifischen Daten verlesen (ausgelobt). Dann wird das abgedruckte Mindestgebot aufgerufen und um Abgabe höherer Gebote (per Handzeichen), mit zuvor von uns festgelegten Steigerungsraten gebeten. Der Meistbietende erhält mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag.

Nach dem Zuschlag des Auktionators wird in der Regel ein Beurkundungstermin mit einem vorgegebenen Notar vereinbart. Ein Mustertext für den nach Zuschlagerteilung abzuschließenden Kaufvertrag liegt bei der Besichtigung des Objektes vor oder kann objektbezogen im Internet abgerufen werden.

Der Ersteher hat eine Bietungssicherheit in Höhe von 10% des Zuschlagspreises, mindestens jedoch € 2000,--, in der Auktion in bar oder als Verrechnungsscheck eines inländischen Kreditinstitutes zu hinterlegen. Die Einlösung des Schecks muss unverzüglich gewährleistet sein. Der Restkaufpreis ist ein Monat nach Zuschlag zu hinterlegen. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auktionators.

Die vom Ersteher an den Auktionator zu zahlende Courtage beträgt bei Zuschlagspreisen bis EUR 19.999,-- 17,85 %, bei Zuschlagspreisen von EUR 20.000,-- bis EUR 39.999,-- 13,50%, bei Zuschlagspreisen von EUR 40.000,-- bis EUR 99.999,-- 9,52%, bei Zuschlagspreisen von EUR 100.000,-- bis EUR 499.999,-- 7,14% und bei Zuschlagspreisen ab EUR 500.000,-- 5,00% jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und ist am Auktionstag fällig und zahlbar.


Objektunterlagen

Objektunterlagen können in unserem Büro eingesehen oder kostenlos angefordert werden. Der Versand erfolgt per Post oder E-Mail.

Besichtigungstermine

Die Besichtigung der angebotenen Objekte ist grundsätzlich möglich. Die jeweiligen Besichtigungstermine sind mit unserem Büro abzustimmen.


Begehen und Befahren

Der Auktionator weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch den Auktionator beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Der Auktionator haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.


Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer für Immobilien ab einem Meistgebot von EUR 2.500,-- beträgt in:

Nordrhein-Westfalen 6,5%
Rheinland-Pfalz 5,0%
Niedersachsen 5,0%
Hessen 6,0%
Bayern 3,5%
Saarland 6,5%

Die Notare sind verpflichtet, bei der Beantragung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die steuerliche Identifikationsnummer des Veräußerers und des Erstehers anzugeben.


Bietungsmöglichkeiten

Sie haben folgende Möglichkeiten in unseren Auktionen mitzubieten:

-persönlich anwesend

-schriftlich mit einem Festgebot

Wenn Sie die Möglichkeit eines schriftlichen Festgebots nutzen möchten, muss vorab ein gesonderter schriftlicher Bietungsvertrag geschlossen werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit unserem Büro auf .

Bieten Sie ohne schriftliche Vereinbarung, ist eine Bietungssicherheit in Höhe von 10% vom Zuschlagspreis (mind. EUR 2.000,--) sowie die Auktionscourtage zu leisten, der Restkaufpreis ist 1 Monat nach Zuschlag zu hinterlegen. Bei Bietern, die keine Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist neben der Bietungssicherheit un der Courtage eine angemessene Vorauszahlung für die Abwicklung des Vertrages zu zahlen.

 

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